Was bedeutet (Tages-)Kurbeitrag?
Der Markt Bodenmais ist staatlich anerkannter heilklimatischer Kurort. Staatlich anerkannte Kur- und Erholungsorte erheben von Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten, einen (Tages-)Kurbeitrag.
Notwendige Rechtsgrundlage ist eine rechtswirksame gemeindliche Kurbeitragssatzung. Beitragspflichtig sind alle Personen, die nicht ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde besitzen und sich nicht aus beruflichen/geschäftlichen Gründen in der Gemeinde aufhalten.
Der Kurbeitrag wird von Übernachtungsgästen in der Regel über den Vermieter eingezogen. Tagesgäste erwerben die Tageskurkarte in der Tourist-Info im neuen Rathaus oder an den Ticketautomaten an den Bodenmaiser Großparkplätzen (Tiefgarage Rathaus, Schule, Kötztinger Straße, Freibad, Hallenbad, Hüttenparkplatz, Aktivzentrum Bodenmais am Bretterschachten). Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.
An- und Abreisetage werden als ein Tag gewertet.